Standort
Schloss Hausleiten
Kremser Straße 16
3464 Hausleiten
Rechnungs- & Firmenanschrift
Rathaus Gastronomie GmbH
Hauptplatz 39
2100 Korneuburg
Österreich
Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen Schloss Hausleiten
1. Geltungsbereich, Allgemeines
1.1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen zwischen dem Kunden und Bernhard Zauner (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Für die gesamte rechtsgeschäftliche Beziehung zwischen dem Kunden und dem Veranstalter sind demnach die nachstehenden Bedingungen ausschließlich maßgebend.
1.2. Allgemeine Bedingungen des Kunden – sofern solche existieren – werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie vom Veranstalter schriftlich anerkannt werden.
2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt
2.1. Schriftliche Anbote des Veranstalters sind – soweit darauf nicht im Einzelnen anders ausgewiesen – nur für die Dauer von 14 Tagen ab Datum des Anbotes gültig und lediglich dann rechtsverbindlich, wenn diese expressis verbis als „Anbot“ oder „Angebot“ bezeichnet sind. Sämtliche anderslautende Preis- und oder Leistungsauskünfte sind für den Veranstalter unverbindlich und freibleibend.
2.2. Eine Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden entsteht (erst) durch schriftliche Unterfertigung des Anbotes durch den Kunden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Veranstalter uneingeschränkt berechtigt, sein Anbot jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – zurückzuziehen, ohne dass dem Kunden daraus ein Anspruch auf Leistung und/oder Schadenersatz erwachsen würde.
2.3. Der Kunde ist bei sonstiger Haftung verpflichtet, dem Veranstalter im Rahmen der Erteilung eines Auftrages wahrheitsgemäße und verständliche Angaben zu machen; dies sowohl im Hinblick auf die eigene Person als auch im Hinblick auf den Inhalt des Auftrages an sich. Werden Angebote nach den Angaben des Kunden ausgearbeitet, haftet der Veranstalter nicht für die Richtigkeit dieser Angaben.
3. Preise, Leistungsverpflichtung
3.1. Angebote werden ausschließlich in Euro gelegt und lauten – sofern nicht anders angegeben – auf den Nettopreis. Der Veranstalter verpflichtet sich, die im Angebot enthaltenen Leistungen zum dort ausgewiesenen Preis zu erbringen. In Ermangelung einer anderslautenden einzelvertraglichen Regelung ist der Kunde verpflichtet, das dem Veranstalter geschuldete Entgelt binnen längstens 8 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zu bezahlen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a.
3.2. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen sowie – auch vorweg – Akontozahlungen zu verlangen.
3.3. Die in Anboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Mehrleistungen werden nach den dem Angebot zugrundeliegenden Vergütungssätzen gesondert verrechnet. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung drei Monate und erhöht sich das vom Veranstalter allgemein für derartige Leistungen errechnete Entgelt, so kann das vertraglich vereinbarte Entgelt laut Angebot des Veranstalters – einseitig – angemessen, höchstens jedoch um 10 % erhöht werden.
4. Rücktritt des Veranstalters
4.1. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
– für ihn aus Gründen höherer Gewalt (zB Erdbeben, Krieg, Terror, Sturmschäden, Brände usw.) oder aufgrund anderer von ihm nicht zu vertretender Umstände (plötzliche schwere Erkrankung, Unfall) die Erfüllung des Vertrages nicht möglich ist
– Veranstaltungen unter irreführender und falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (zB über den Zweck der Veranstaltung oder die Person des Veranstalters) beauftragt wurden
– der Veranstalter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Veranstalters in der Öffentlichkeit gefährden kann.
In all diesen Fällen hat der Veranstalter dem Kunden schriftlich den Rücktritt zu erklären. Dem Kunden entsteht daraus keinerlei Schadenersatzanspruch, es sei denn der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
5. Rücktritt des Kunden
5.1. Der Kunde ist gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, was er dem Veranstalter bei sonstiger Nichtigkeit der Rücktrittserklärung ausnahmslos schriftlich mitzuteilen hat.
5.2. Je nach Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter ergeben sich folgende Stornosätze:
– Bei Zugang mehr als 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin: keine Stornogebühr
– Bei Zugang zwischen 6 und 3 Monaten vor dem Veranstaltungstermin: 25 % der Vertragssumme laut Angebot des Veranstalters
– Bei Zugang zwischen 3 Monaten und 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin: 50 % der Vertragssumme laut Angebot des Veranstalters
– Bei Zugang zwischen 1 Monat und 8 Tagen vor dem Veranstaltungstermin: 75 % der Vertragssumme laut Angebot des Veranstalters
– Bei Zugang innerhalb von weniger als 8 Tagen vor dem Veranstaltungstermin: 100 % der Vertragssumme laut Angebot des Veranstalters
Ein darüber hinaus gehender Schadenersatzanspruch des Veranstalters bleibt davon unberührt.
6. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeiten
6.1. Es gilt die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen derselbigen dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Bei Abweichungen von mehr als 25 % ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der Stornogebühren gemäß Punkt 5.
6.2. Im Fall einer Abweichung der tatsächlichen Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so ist der Veranstalter berechtigt, die zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitschaft dem Kunden (zusätzlich) in Rechnung zu stellen.
7. Verlust, Beschädigung und Entfernung mitgebrachter Sachen
7.1. Vom Kunden in die Veranstaltungsräumlichkeiten mitgebrachte Gegenstände befinden sich dort auf Gefahr des Kunden alleine. Der Veranstalter übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keinerlei Haftung.
7.2. Dekorationsmittel, die vom Kunden mitgebracht und verwendet werden, haben allenfalls zur Anwendung kommenden behördlichen, insbesondere feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen.
7.3. Sämtliche Gegenstände des Kunden, die dieser zur Veranstaltung mitgebracht hat, sind nach Beendigung derselbigen unverzüglich zu entfernen. Entfernt der Kunde diese nicht, ist der Veranstalter berechtigt, diese auf Kosten des Kunden entfernen und lagern zu lassen.
8. Haftung des Kunden
8.1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer und den Kunden oder sonstige Personen, die auf Wunsch oder mit Wissen des Kunden bei der Veranstaltung anwesend sind, verursacht werden.
8.2. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Kunden Sicherheiten (zB Kaution) zu verlangen.
9. Haftung des Veranstalters
9.1 Der Veranstalter haftet ausschließlich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln in seinem Ingerenzbereich. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
9.2 Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-) Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.
10. Behördliche Genehmigungen
10.1. Sämtliche behördliche Meldungen, Genehmigungen und/oder Bewilligungen, die zur Durchführung der eigentlichen Veranstaltung erforderlich sind, müssen vom Kunden beigeschafft werden.
10.2. Werden – aus welchem Grund auch immer – Strafen über den Veranstalter verhängt, weil der Kunde nicht über eine erforderliche Bewilligung und/oder Genehmigung verfügt hat, so verpflichtet sich dieser, den Veranstalter vollkommen schad- und klaglos zu halten.
11. Abgaben und Gebühren
11.1. Allfällige Abgaben und Gebühren im Zusammenhang mit der Veranstaltung trägt zur Gänze der Kunde. Dieser verpflichtet sich, den Veranstalter schad- und klaglos zu halten.
11.2. Allfällige Kosten (Gebühren, Abgaben, Vertragserrichtungskosten) im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag trägt zur Gänze der Kunde.
12. Geheimhaltung/Datenschutz
12.1. Der Veranstalter wie auch der Kunde sind verpflichtet, Daten, Informationen und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Veranstaltung erhalten, vertraulich zu behandeln und verpflichten sich beide zur Verschwiegenheit.
12.2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO, zu treffen, sodass der Veranstalter die zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten darf.
12.3. Der Veranstalter verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden.
13. Aufrechnung und Abtretung
13.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Veranstalters aufrechnen.
13.2 Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters, welche ausnahmslos schriftlich vorliegen muss, übertragbar.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Krems an der Donau.
14.2 Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das Recht der Republik
Österreich.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Verbindlichkeiten der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
15.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Auftragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
Schloss Hausleiten, am 27.02.2023